Stand 14. November 2025

Lizenz für meine Bilder: CC BY-NC-SA 4.0

Creative Commons CC BY-NC-SA 4.0

Die Fotos, die ich in diesem Blog veröffentliche, habe ich alle selbst aufgenommen. Ich freue mich, wenn sie anderen gefallen – und ich gestatte ausdrücklich, dass sie weiterverwendet werden dürfen, unter bestimmten Bedingungen.

🔒 Das ist erlaubt:

  • 📌 Du darfst die Bilder teilen – z. B. auf deiner Website, in Präsentationen oder in Blogs.
  • ✂️ Du darfst sie bearbeiten – z. B. zuschneiden, farblich anpassen oder in ein Layout integrieren.
  • 🙋‍♂️ Du musst meinen Namen nennen, zum Beispiel so:
    Foto: © Klaus Waldmann, lizenziert unter CC BY-NC-SA 4.0
  • 📎 Wenn du bearbeitete Versionen veröffentlichst, müssen sie wieder unter derselben Lizenz stehen (Weitergabe unter gleichen Bedingungen – „ShareAlike“).

🚫 Das ist nicht erlaubt:

  • Keine kommerzielle Nutzung:
    Du darfst meine Bilder nicht verkaufen, in Werbung einsetzen oder in einem Produkt verwenden, das Geld einbringt – es sei denn, du fragst mich vorher und wir treffen eine schriftliche Vereinbarung.
  • Keine Verwendung ohne Namensnennung:
    Die Bilder dürfen nicht anonym oder ohne Urheberhinweis verwendet werden.

ℹ️ Offizielle Lizenz

Meine Bilder stehen unter der Lizenz:
➡️ Creative Commons Namensnennung – Nicht-kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-NC-SA 4.0)

📨 Kommerzielle Nutzung?

Wenn du meine Bilder kommerziell nutzen möchtest, schreib mir bitte über das Kontaktformular. Ich bin offen für Anfragen – besonders, wenn es um faire und transparente Projekte geht.

⚖️ Rechtliche Hinweise (Urheberrecht & Recht am eigenen Bild)

Die unter den Domänen www.uk-waldmann.de zur Verfügung gestellten Fotos können zusätzlich zum Lizenzmodell CC BY-NC-SA 4.0 dem Urheberrecht gemäß § 2 UrhG und § 72 UrhG unterliegen. Abgebildete Personen können außerdem ein Recht am eigenen Bild gemäß § 22 KuG geltend machen.

Für die Bereitstellung unter den oben genannten Domänen liegen mir, wo erforderlich, die entsprechenden Freigaben der abgebildeten Personen vor. Bei der Verwendung von Bildern, die unter § 2 UrhG fallen, hat der Lizenznehmer selbst für die notwendigen weiteren Nutzungsrechte zu sorgen.


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